Ab Juni 2022 gelten folgende Regelungen für öffentliche Hl. Messen:
- Mitfeier des Gottesdienstes auch ohne 3-G-Nachweis möglich und erlaubt, d.h. alle – auch ohne diese Nachweise dürfen die Gottesdienste mitfeiern! Der Abstand von 1 m zwischen Personen verschiedener Haushalte entfällt – KEIN Mindestabstand mehr.
- Gemeindegesang ist wieder möglich und erwünscht. Für Chorgesang, Vorsingen und Instrumentalmusik ist die jeweils aktuelle Corona-Regelung der Diözese maßgeblich.
- Hände desinfizieren beim Betreten der Kirche.
- FFP2 Maske als Mund-Nasenschutz ist derzeit NICHT verpflichtend.
- In unserer Pfarrkirche bitte ich um Verständnis, dass derzeit nur Handkommunion möglich ist.
- Händeschütteln z.B. beim Friedensgruß soll unterlassen werden.
- Kranke oder im Verdacht einer Krankheit stehende Personen (muss nicht unbedingt Covid19 sein!) oder sich krank fühlende Personen mögen bitte NICHT am Gottesdienst teilnehmen – zu ihrem Eigenschutz und auch zum Schutz der anderen Gottesdienst-Teilnehmer!
- Begräbnis und Verabschiedung: Schon seit 19.5.2021 sind Begräbnissen und Verabschiedungen ohne ohne Personenlimit erlaubt. Die Mitfeiernden und Teilnehmer werden gebeten, persönliche Kondolenzbekundungen durch Händeschütteln und Umarmungen möglichst zu vermeiden!
- Am Friedhof und für die Aufbahrungshalle gelten die stattlichen Vorgaben.
- Taufe: ab 1.7.2021 gilt:
- FFP2-Masken-Pflicht ist entfallen.
- Viele Tauftermine sind auf der Kalenderseite dieser Homepage vorgeschlagen – bitte dort nachschauen und dann das Pfarramt kontaktieren 03134-2218 bzw. 0664-35 75 944 kontaktieren!
- Trauung: ab 19.5.2021 wieder ohne Teilnehmerbeschränkung möglich! Keine Maskenpflicht.
- Hl. Messen:
- Mittwoch 9:00 Uhr, Freitag 19:00 Uhr, Samstag 19:00 Uhr, Sonntag 9:15 Uhr (Pfarre Allerh.: So 8:00 h)
- Die Möglichkeit zur stillen Anbetung gibt es in der Pfarrkirche am Donnerstag (ausgenommen Feiertag) von 9:00 – 10:00 Uhr und Freitag von 18:00 bis 18:30 Uhr, danach ist am Freitag der Rosenkranz vor der Hl. Messe.